Aktuelle Informationen
Haas - wir steuern, Seminare für Steuerprofis - Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 4 Quartal 2025
Punkt 1: Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem „Gesetz für ein steuerliches Innovationssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Unter anderem wurde der Körperschaftsteuersatz ab dem 01.01.2028 von aktuell 15 % schrittweise um jeweils 1 % pro Jahr auf 10 % ab 2032 gesenkt: Jahr 2027 auf 15 % Jahr 2028 auf 14 % Jahr 2029 auf 13 % Jahr 2030 auf 12 % Jahr 2031 auf 11 % Jahr 2032 auf 10 % Der Körperschaftsteuersatz ist auf das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft anzuwenden.
Punkt 2: Eine weitere Neuregelung aus dem Gesetz für ein steuerliches Innovationssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, ist die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG. Bei Elektrofahrzeugen nach § 9 Abs.2 des Kraftfahrtsteuergesetzes, die zum Anlagevermögen gehören und ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 angeschafft wurden, kann die Abschreibung wie folgt vorgenommen werden: 1. Jahr 75 % der Anschaffungskosten 2. Jahr 10 % der Anschaffungskosten 3. Jahr 5 % der Anschaffungskosten 4. Jahr 5 % der Anschaffungskosten 5. Jahr 3 % der Anschaffungskosten 6. Jahr 2% der Anschaffungskosten Erfolgt die Abschreibung nach der vorgenannten Regelung, kann eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG nicht mehr angewendet werden.
Punkt 3: Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeuges neben einem Dienstwagen: Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen den er und seine Ehefrau nach den vertraglichen Regelungen mit dem Arbeitgeber, auch privat nutzen dürfen. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1 % Regelung ermittelt. Im Privatvermögen hat der Arbeitnehmer ein eigenes Fahrzeug mit dem er auch Dienstreisen unternimmt. Die Kosten macht er als Werbungskosten bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Tätigkeit in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug. Das Finanzgericht Niedersachsen hat den Sachverhalt mit Urteil 9 K 183/23 wie folgt beurteilt. Grundsätzlich ist bei Überlassung eines Dienstwagen an einen Arbeitnehmer davon auszugehen, dass das Fahrzeug für berufliche Fahrten genutzt wird. Der Arbeitnehmer muss den Nachweis erbringen, dass er sein privates Fahrzeug für berufliche Fahrten genutzt hat. Ein solcher Nachweis kann u.a. anhand von Parktickets mit automatischer Kennzeichenerkennung erfolgen. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, so dass entsprechende Einkommensteuerveranlagungen offen gehalten werden können.
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Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis. Seminar, Finanzbuchhaltung aktuell aus September 2025
Punkt 1: Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem „Gesetz für ein steuerliches Innovationssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Unter anderem wurde die degressive Abschreibung für die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die ab dem 01.07.2025 und bis zum 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden auf die dreifache lineare Abschreibung, maximal 30 % angehoben. Die degressive Abschreibung wird jährlich von dem jeweiligen Buchwert ( Restwert) vorgenommen, der dabei anzuwendende Prozentsatz bleibt konstant.
Punkt 2: Arbeitnehmergeschenke: Wird ein Geschenk an einen Arbeitnehmer überreicht und handelt es sich nicht um ein persönliches Ereignis, ist die Freigrenze 50,00 € maßgebend. Übersteigt die monatliche Summe aller Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhalten hat die Freigrenze von 50 € nicht, unterbleibt der Lohnsteuerabzug für den geldwerten Vorteil. Handelt es sich um Geschenke die keine Gutscheine sind, sind 96 % des Endpreises anzusetzen. Durch Zuzahlung des Arbeitnehmers und Anwendung der LSTR 8.1 Abs.2 S.6 können Geschenke im Wert gemindert werden, um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten. Bespiel: Ein Arbeitnehmer bekommt Kopfhörer im Wert von 58,00 € geschenkt. Aus Vereinfachungsgründen gem. R 8. Abs.2 S.6 LStR wird das Geschenk mit 96 % vom Endpreis angesetzt = 55,68 €. Der Arbeitnehmer leistet eine Zuzahlung in Höhe von 6,00 €, damit verbleibt ein Sachbezug in Höhe von 49,68 € der lohnsteuerfrei ist.
Punkt 3: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus persönlichem Anlass bleiben nach R 19.6 Abs.1 LStR bis zu einem Wert von 60,00 € pro Anlass lohnsteuerfrei. Die 60 € Freigrenze gilt ereignisbezogen und kann auch mehrfach im Jahr und auch im Monat gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ein persönliches Ereignis des Arbeitnehmers oder eines Angehörigen der im selben Haushalt lebt, vorliegt.
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Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal 2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis. Punkt 1. Neues zu Kryptowährungen! Neues BMF Schreiben v. 6.03.2025 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Krypto Werten. Das Krypto Werte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), welches die EU-Richtlinie DAC8 umsetzt, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und verpflichtet Krypto-Dienstleister zu umfassenden Meldepflichten gegenüber Finanzbehörden. Diese Meldungen sollen die Steuertransparenz im Bereich der Krypto Währungen erhöhen und Steuerhinterziehung bekämpfen. Die Finanzverwaltung erläutert im BMF Schreiben insbesondere die erhöhten Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten bei Kryprowährung im Betriebsvermögen als auch im Privatvermögen. Für Kryprowerte im Betriebsvermögen gelten die allgemeinen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Für Privatpersonen ist es ratsam Unterlagen zum Anschaffungszeitpunkt, Menge, Art des Anschaffungsvorgangs, genutzte Handelsplattform, Anschaffungskosten, Veräußerungszeitpunkt, Veräußerungserlös, Dokumentation der gewählten Verwendungsreihe, Dokumentation über Tauschvorgänge, Umschichtungen innerhalb von Wallets schon jetzt zu archivieren. Punkt 2. Änderungen in der Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht, sofern er einen maßgeblichen Einfluss auf die GmbH nehmen kann. Das Bundes- und die Ländersozialgerichte kommen bei einer Kapitalbeteiligung von 50% zu uneinheitlichen Entscheidungen. Aufgrund der erheblichen Rechtsunsicherheit empfiehlt sich in der Praxis immer ein Statusfeststellungsverfahren von dem Geschäftsführer durchführen zu lassen, damit gewinnt man Vertrauensschutz.
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Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal 2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.
Punkt 1: Neue Mutterschutzfristen bei Fehlgeburt ab 01.06.2025 Bisher galt bei Fehlgeburten die 8-wöchige Mutterschutzfrist bei einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche Jetzt werden die Schutzfristen gestaffelt: Fehlgeburt ab der 13. SSW: 2 Wochen Mutterschutz Fehlgeburt ab der 17. SSW: 6 Wochen Mutterschutz Fehlgeburt ab der 20. SSW: 8 Wochen Mutterschutz Das fortgezahlte Entgelt wird dem Arbeitgeber über das U2-Umlageverfahren zu 100% von der Krankenkasse erstattet! Punkt 2: Deutschlandticket als Jobticket Die Bezuschussung oder Übernahme der Kosten für das Jobticket durch den Arbeitgeber sind steuerbefreit. D.h. das der Arbeitnehmer im Umkehrschluss, in seiner Einkommensteuererklärung, das Deutschlandticket von seinen Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abziehen muss. Es gibt die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das Jobticket pauschal mit 25% Lohnsteuer versteuert. Dann ist der Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmer wiederum möglich. Punkt 3: Arbeitgeberpflichten bei Gestellung von Firmenfahrzeugen Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist! Halbjährliche Überprüfung + dessen Dokumentation sollten durchgeführt werden. Andernfalls würde sich der Arbeitgeber strafbar machen.
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Juni 2025 Steuerermäßigung aus Handwerkerleistungen Punkt 1: Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung Die Steuerermäßigung kann für Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG kann auch für Abschlagszahlungen berücksichtigt werden, wenn in der Abschlagsrechnung Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind und der Betrag auf das Konto des Handwerkers überwiesen wurde. Entfernungspauschale als Werbungskosten
Punkt 2: geplante Gesetzesänderung ab 2026 „Entfernungspauschale“ – Werbungskosten bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Tätigkeit Die Entfernungspauschale soll ab 2026 bereits vom ersten Entfernungskilometer an bei 0,38 € liegen. Aktuell gilt folgende Regelung: Für die ersten 20 Kilometer einfache Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz liegt die Pauschale bei 0,30 €/km und ab dem 21. Kilometer 0,38 €/km.
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Oktober 2024 Mandanteninformation: Die E-Rechnung "Nur Mehraufwand, oder auch Chancen und Vorteile?" Agenda:
- Ziel der Neuausrichtung
- Rechtliche Grundlagen
- Definition der E-Rechnung
- Fakten und Ausblick
- Mit DATEV Anwendungen zur E-Rechnung
- Vorteile und Chancen der E-Rechnung
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